Seit 1. April 2022 – kein Aprilscherz – gilt eine generelle Tagfahrlichtpflicht für alle E-Bike-Fahrenden.
- Das Tagfahrlicht gilt ausnahmslos für alle E-Bike-Typen, auch E-MTBs und E-Rennräder.
- Als Tagfahrlicht kann auch die bestehende Beleuchtung eingeschaltet werden. Es muss kein spezielles bzw. separates Tagfahrlicht angebracht werden.
- Das Tagfahrlicht ist in der Schweiz nicht typengenehmigungspflichtig.
- Beim (Tag-)Fahrlicht werden auch Aufsteck-Akkuleuchten akzeptiert, die sich – als Diebstahlschutz und zum Nachladen – entfernen lassen.
- Das Tagfahrlicht darf nicht blinken und sollte auf 100 Meter sichtbar sein. Die Lichtstärke wird nicht näher spezifiziert.
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